UNSERE MISSION

Wir sind überzeugt davon, dass der Taunus ein idealer Standort zum Leben und Arbeiten ist. Die Region bietet Menschen einen wunderbaren Mix aus Natur, Lebensqualität und gleichzeitiger Nähe zu urbanen Strukturen im Rhein-Main-Gebiet.

Deshalb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, passende Flächen zu baureifen Grundstücken zu entwickeln und Menschen anzubieten, die sich ihren Traum von einer Zukunft im Taunus verwirklichen wollen.

WAS WIR TUN

Wir erschließen in Neu-Anspach im Baugebiet Westerfeld West mit dem 3. bis 5. Bauabschnitt Baugrundstücke in attraktiven Lagen, die auf die Bedürfnisse moderner Bauvorhaben zugeschnitten sind.

Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um das perfekte Grundstück für Ihr zukünftiges Zuhause zu finden und um es Ihnen bald erschlossen bereitzustellen.

WIR SIND FÜR SIE DA

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse am Erwerb eines Grundstücks im neuen Baugebiet Westerfeld West haben und den ersten Schritt für Ihr neues Zuhause im Taunus machen wollen.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen dabei zu helfen, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

AKTUELLES

07.11.2024 | Die Stadtverordnetenversammlung hat den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.11.2024 den Billigungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplan gefasst. Zusammen damit wurde auch die Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger der öffentlichen Belange in Gang gesetzt. Unser Ziel ist, dass der gesamte Prozess bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplan bis zum Beginn der Sommerpause 2025 abgeschlossen ist.

Juli 2024 | Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.07.2024 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Der B-Plan-Entwurf mit der textlichen Begründung ist in Vorbereitung und die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) beim Regionalverband Frankfurt RheinMain ist beantragt.

Mai 2024 | Die Planung geht voran: Das Plangebiet Westerfeld-West soll einen 5. Bauabschnitt erhalten

Wir haben ein Fachbüro mit der Erstellung der Bauleitplanung bis hin zum Bebauungsplan beauftragt. Gleichzeitig ging der Antrag zur Stadt Neu-Anspach, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen. Es wurden die Bedingungen für den B-Plan-Entwurf mit der Stadt diskutiert und die Zuschnitte und Einteilungen der künftigen Baugrundstücke werden entworfen.

März/April 2024 | Die ersten Schritte sind getan: Gespräche mit der Stadt und Grundstücksankauf

Wir haben mit den privaten Grundstückseigentümern Einigung erzielt über den Ankauf der Grundstücke für das neue Wohngebiet „Westerfeld-West 3. und 4. Bauabschnitt“. Außerdem haben wir mit der Stadt Neu-Anspach Gespräche über die Rahmenbedingungen für die Erstellung eines Bebauungsplans geführt.

März 2024 | Gründung der W3 Taunus Grundstücksentwicklung GmbH

Zur Entwicklung, Erschließung und Veräußerung von Wohnbaugrundstücken im Wohngebiet „Westerfeld-West 3. und 4. Bauabschnitt“ haben wir die W3 Taunus Grundstücksentwicklung GmbH gegründet.

IHR DIREKTER ANSPRECHPARTNER

Josef Homm

Mobil: +49 1529 0009179
Tel.: +49 6081 404-999
E-Mail: Josef.Homm@W3Taunus.de


Allgemeine Hinweise

Die im Rahmen der Internetpräsenz, in persönlichen Gesprächen oder in sonstigen Unterlagen (Exposé etc.) gemachten Aussagen dienen der Erstinformation für Grundstücksinteressenten. Wir thematisieren häufig gestellte Fragen rund um den Grundstückskauf bzw. die danach folgende Bebauung und informieren nach bestem Wissen und Gewissen.

Die wiedergegebenen Informationen stellen keine baurechtliche, juristische, steuerrechtliche oder sonstige Beratung dar. Zur Klärung individueller Fragen bitten wir Sie zu diesen Bereichen professionelle Hilfe von geeigneten Anwälten, Architekten oder sonstige Sachverständige in Anspruch zu nehmen.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Darstellung auf Basis der vorläufigen Planungssituation und dazu getroffener Aussagen können wir keine Gewähr übernehmen. Rechtlich bindend sind im Zuge der Grundstücksvermarktung dann die im weiteren Verlauf von Planung und Vertragsanbahnung erhobenen und vertraglich fixierten Sachverhalte.