UNSERE MISSION

Wir sind überzeugt davon, dass der Taunus ein idealer Standort zum Leben und Arbeiten ist. Die Region bietet Menschen einen wunderbaren Mix aus Natur, Lebensqualität und gleichzeitiger Nähe zu urbanen Strukturen im Rhein-Main-Gebiet.

Deshalb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, passende Flächen zu baureifen Grundstücken zu entwickeln und Menschen anzubieten, die sich ihren Traum von einer Zukunft im Taunus verwirklichen wollen.

WAS WIR TUN

Wir erschließen in Neu-Anspach im Baugebiet Westerfeld West mit dem 3. bis 5. Bauabschnitt Baugrundstücke in attraktiven Lagen, die auf die Bedürfnisse moderner Bauvorhaben zugeschnitten sind.

Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um das perfekte Grundstück für Ihr zukünftiges Zuhause zu finden und um es Ihnen bald erschlossen bereitzustellen.

WIR SIND FÜR SIE DA

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse am Erwerb eines Grundstücks im neuen Baugebiet Westerfeld West haben und den ersten Schritt für Ihr neues Zuhause im Taunus machen wollen.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen dabei zu helfen, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

AKTUELLES

06.11.2025 | Heute war Startschuss für die Erschließungsarbeiten

21.10.2025 | Der Bebauungsplan „Westerfeld West 3.-5. BA“ ist in Kraft getreten und die Erschließungsarbeiten beginnen

Mit der Bekanntmachung in der regionalen Presse ist der Bebauungsplan am 21.10.2025 in Kraft getreten.

Die Arbeiten zur Erschließung der Grundstücke sollen in der kommenden Woche beginnen. Wir entschuldigen uns schon vorab bei den Anliegern und Nachbarn für evtl. auftretende Beeinträchtigungen und versichern ihnen alles dafür zu tun, dass die Störungen möglichst gering und nur von kurzer Dauer sein werden.

19.09.2025 | Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ist gefasst

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.09.2025 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Westerfeld West 3.-5. BA“ gefasst. Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) steht auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, die am 01. Oktober stattfindet. Die Erschließungsplanung ist fertiggestellt und ein Antrag auf Genehmigung des Bebauungsplans ist auf dem Weg zum Regierungspräsidium. Wir hoffen, noch im Oktober mit der Erschließung beginnen zu können und werden dann eine Webcam einrichten, damit der Fortschritt im Baugebiet 24/7 verfolgt werden kann.

Die 50 Grundstücke des 3. und 4. Bauabschnitts sind bereits zu mehr als 90% fest reserviert und alle künftigen Eigentümer können es kaum abwarten, dass die ersten Baumaschinen ihre Arbeit aufnehmen.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Beteiligten, die an diesem schnellen und zielgerichteten Ablauf des gesamten B-Plan-Prozesses mitgewirkt haben. Es ist sicher nicht alltäglich, dass bereits nach ca. 18 Monaten alle Voraussetzungen zum Beginn der Erschließungsarbeiten geschaffen sind.

03.07.2025 | Die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung wurde beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 03.07.2025 die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Westerfeld West 3.-5. BA“ beschlossen. Der Beteiligungszeitraum läuft vom 09.07. bis zum 15.08.2025. Wir hoffen, dass in diesem Verfahren keine gravierenden Einwände mehr vorgebracht werden und damit in der nächsten Sitzungsrunde der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Die Erschließungsplanung befindet sich auch bereits in der finalen Phase und wir arbeiten daran, gleich nach dem Satzungsbeschluss mit den Erschließungsarbeiten beginnen zu können.

28.03.2025 | Wir wurden von Grundstücksinteressenten „überrannt“ und können auf einen offiziellen Verkaufsbeginn verzichten

Durch sehr intensive Mund-zu-Mund-Propaganda in Neu-Anspach sowie durch die Abarbeitung der Bauinteressenten, die auf einer Warteliste bei der Stadt registriert waren, wurden wir in den letzten Wochen mit Anfragen überschüttet. Daher stehen von den insgesamt 50 verkaufbaren Grundstücken in den Bauabschnitten 3 und 4 aktuell nur noch 2 Einheiten zur Verfügung, wofür es aber auch bereits Anfragen gibt. Alle anderen Grundstücke sind bereits verbindlich reserviert. Unser Ziel war es, jungen Leuten mit regionalem Bezug die Möglichkeit zu bieten, sich zu akzeptablen Konditionen Eigentum zu schaffen. Dieses Ziel haben wir voll und ganz erreicht, auch durch die teilweise Beplanung der Grundstücke mit Reihenhäusern und Doppelhaushälften zu attraktiven Preisen.

20.02.2025 | Die eingegangenen Einwände und Anregungen werden behandelt und der Entwurf angepasst

Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Einwände und Anregungen werden bewertet bzw. behandelt. Daraus resultierende Änderungen werden in den B-Plan-Entwurf eingearbeitet. Gleichzeitig haben sich während der Erschließungsplanung abweichende Istzustände gegenüber der ursprünglichen Gesamtplanung der Bauabschnitte 1 bis 4 gezeigt, die eine zusätzliche Änderung der Entwässerungsplanung erfordern. Dies führt dazu, dass der nächste Schritt, nämlich der Beschluss zur zweiten Offenlage, erst zur Sitzungsrunde im Juni erfolgen kann. Der Satzungsbeschluss wird dadurch erst nach der Sommerpause der städtischen Gremien erfolgen können.

07.11.2024 | Die Stadtverordnetenversammlung hat den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.11.2024 den Billigungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplan gefasst. Zusammen damit wurde auch die Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger der öffentlichen Belange in Gang gesetzt. Unser Ziel ist, dass der gesamte Prozess bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplan bis zum Beginn der Sommerpause 2025 abgeschlossen ist.

Juli 2024 | Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.07.2024 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Der B-Plan-Entwurf mit der textlichen Begründung ist in Vorbereitung und die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) beim Regionalverband Frankfurt RheinMain ist beantragt.

Mai 2024 | Die Planung geht voran: Das Plangebiet Westerfeld-West soll einen 5. Bauabschnitt erhalten

Wir haben ein Fachbüro mit der Erstellung der Bauleitplanung bis hin zum Bebauungsplan beauftragt. Gleichzeitig ging der Antrag zur Stadt Neu-Anspach, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen. Es wurden die Bedingungen für den B-Plan-Entwurf mit der Stadt diskutiert und die Zuschnitte und Einteilungen der künftigen Baugrundstücke werden entworfen.

März/April 2024 | Die ersten Schritte sind getan: Gespräche mit der Stadt und Grundstücksankauf

Wir haben mit den privaten Grundstückseigentümern Einigung erzielt über den Ankauf der Grundstücke für das neue Wohngebiet „Westerfeld-West 3. und 4. Bauabschnitt“. Außerdem haben wir mit der Stadt Neu-Anspach Gespräche über die Rahmenbedingungen für die Erstellung eines Bebauungsplans geführt.

März 2024 | Gründung der W3 Taunus Grundstücksentwicklung GmbH

Zur Entwicklung, Erschließung und Veräußerung von Wohnbaugrundstücken im Wohngebiet „Westerfeld-West 3. und 4. Bauabschnitt“ haben wir die W3 Taunus Grundstücksentwicklung GmbH gegründet.

IHR DIREKTER ANSPRECHPARTNER

Josef Homm

Mobil: +49 1529 0009179
Tel.: +49 6081 404-999
E-Mail: Josef.Homm@W3Taunus.de


Allgemeine Hinweise

Die im Rahmen der Internetpräsenz, in persönlichen Gesprächen oder in sonstigen Unterlagen (Exposé etc.) gemachten Aussagen dienen der Erstinformation für Grundstücksinteressenten. Wir thematisieren häufig gestellte Fragen rund um den Grundstückskauf bzw. die danach folgende Bebauung und informieren nach bestem Wissen und Gewissen.

Die wiedergegebenen Informationen stellen keine baurechtliche, juristische, steuerrechtliche oder sonstige Beratung dar. Zur Klärung individueller Fragen bitten wir Sie zu diesen Bereichen professionelle Hilfe von geeigneten Anwälten, Architekten oder sonstige Sachverständige in Anspruch zu nehmen.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Darstellung auf Basis der vorläufigen Planungssituation und dazu getroffener Aussagen können wir keine Gewähr übernehmen. Rechtlich bindend sind im Zuge der Grundstücksvermarktung dann die im weiteren Verlauf von Planung und Vertragsanbahnung erhobenen und vertraglich fixierten Sachverhalte.